AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/beb08a30-e391-40ca-bff3-9d99d1d0cec7/

Umbau Sanierung Schülerbetreuung "Heidelberger Str. 16a'', Hockenheim - Planungsleist. Brandschutz

Notice-ID: beb08a30-e391-40ca-bff3-9d99d1d0cec7 · Procedure-ID: 4b794a8c-a799-4b48-b135-0ee8efc75454

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Hockenheim, Hockenheim
Veröffentlicht
20.11.2025
Frist (Submission)
06.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Geplant wird der Umbau mit Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Heidelberger Straße 16a in Hockenheim. Aufgrund der vorgesehenen Umnutzung zu einer Schülerbetreuung der Pestalozzi Grundschule ergibt sich bei dem Gebäude ein baulicher sowie technischer Handlungsbedarf. Die aktuelle Raumaufteilung sowie die in die Jahre gekommene Gebäudeausstattung und Gebäudetechnik bedürfen einer Komplettsanierung. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für den Brandschutz.

Vertragslaufzeit

Periode
20 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
102 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).