AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.07.2026 12:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/beb1eee8-e1f3-4717-afda-2141ba8cbb2b/

campusweiter Zugriff auf MATLAB und Simulink für die uneingeschränkte Nutzung der Desktop- und Online-Produkte

Notice-ID: beb1eee8-e1f3-4717-afda-2141ba8cbb2b · Procedure-ID: 7472a2a9-18a2-4a14-9660-e690f3131b0b

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Ilmenau, Dezernat Finanzen, Zentrale, Ilmenau
Veröffentlicht
30.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48600000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.030.950 €
Rahmen-Maximum
1.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wird der campusweite Zugriff auf MATLAB und Simulink für die uneingeschränkte Nutzung der Desktop- und Online-Produkte für alle Dozenten, Mitarbeiter, Studenten und Forscher. Die Software soll in Form einer Landeslizenz für die Thüringer Hochschulen inkl. der Teilkörperschaft der Friedrich-Schiller-Universität, dem Universitätsklinikum Jena (UKJ), bereitgestellt werden. Die Hochschulen inkl. der Teilkörperschaft verzeichneten im Jahr 2025 rund 46.000 Studierende, 8.500 Mitarbeitende und 3.800 Angehörige.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
The MathWorks GmbH
Vertragsabschluss
29.06.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Freistaat Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).