AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E95765754) · Abgerufen am 20.10.2026 05:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/beb4f6ce-2368-4b70-9648-031d0d843792/

Erstellung eines überörtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für das gesamte Einzugsgebiet der Nette

Notice-ID: beb4f6ce-2368-4b70-9648-031d0d843792 · Procedure-ID: becb11d7-f20f-4ee0-a4c4-957064ccaae3

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Koblenz
Veröffentlicht
16.04.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
218.440 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Zur Verbesserung der überörtlichen Zusammenarbeit bei der Hochwasser- und Starkre-genvorsorge im Einzugsgebiet der Nette beabsichtigt der Landkreis Mayen-Koblenz, auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit den Kommunen im Einzugsgebiet ein überörtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept (üHSVK) zu erarbeiten. Der Projektraum umfasst das gesamte Einzugsgebiet der Nette mit einer Fläche von ca. 370 km². Die erforderlichen Arbeiten zur Entwicklung dieses Planes sollen ausgeschrieben und an ein Fachbüro vergeben werden.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Beginn
01.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).