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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

On-Premise Telekommunikationssystem für die eigene IP-Telefonie

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) · Berlin · Berlin · Untere Bundesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    On-Premise Telekommunikationssystem für die eigene IP-Telefonie
    🏆 SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
Auftragnehmer
  • SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
💶 Zuschlagswert 275.378 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 28.10.2025

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: SPIE Information & Communication Services GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

On-Premise Telekommunikationssystem für die eigene IP-Telefonie

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Dieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 und § 15 VgV durchgeführt.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · On-Premise Telekommunikationssystem für die eigene IP-Telefonie
  • Gesamtpreis 50 Pkt.
    Preis

    Gesamtangebotspreis (P)

  • Leistung 50 Pkt.
    Qualität

    Leistungspunktzahl (L)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 On-Premise Telekommunikationssystem für die eigene IP-Telefonie
SPIE Information & Communication Services GmbH 275.378 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 82 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer SPIE Information & Communication Services GmbH
    Zuschlagswert 275.378 €

    1 Veröffentlichung

    • 26.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 958 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.070.436 €
Median 3.603.325 €
Oberes Quartil 14.151.401 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) · Berlin

vergabemanagement@vc-g.de
+4915234664693

275.378 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 2025-00351-fis-00
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 26.11.2025
CPV-Codes (2) 64210000 · Post- und Telekommunikationsdienste
64215000 · Post- und Telekommunikationsdienste
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,4) (?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 48 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 275.378 – 275.378 €

Bieter (1)
SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
Vergabeberatung
VISION Consulting GmbH · Stuttgart

Auftragnehmer (?)
SPIE Information & Communication Services GmbH
Vertrag 28.10.2025

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 24.197 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.022 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 33%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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