AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 21:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bef84ff7-8c13-4eb1-a35c-ef4124f02a5e/

Neubau Gymnasium Herrsching - Maler- und Lackierarbeiten (Staubb. Anstriche)

Notice-ID: bef84ff7-8c13-4eb1-a35c-ef4124f02a5e · Procedure-ID: 7d67ed37-448b-4131-b08e-057fe02b85df

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Starnberg, Starnberg
Veröffentlicht
05.05.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45214000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Starnberg benötigte für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums in Herrsching mit Sporthalle und Freianlagen die Leistung Malerarbeiten staubbindende Anstriche. Das Panel an der Sporthalle soll die Klingel und die Zugangskontrolle aufnehmen und war nicht Teil der Signaletik vorgesehen. Aufgrund der Leitungsführung und des Kabelschutzes zeigt sich als beste Lösung eine Blecherkleidung vom Boden bis zur Schalterhöhe, die aus Gründen der Übersichtlichkeit für Besucher:innen bauähnlich zur Briefkastenstele der Schule ausgeführt werden soll. Die Stele an der Sporthalle ist technisch für den Zutritt (Klingel, Transponder, Türsteuerung, etc.) erforderlich. Da die Stele leider im Zuge der Ausschreibung nicht erfasst worden war, wird diese als zusätzliche Leistung erforderlich.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
26.06.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).