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QA729 - Entsorgung gef. und nicht gef. Abfälle
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Oldenburg · Oldenburg · Niedersachsen
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Beschreibung
Für die Liegenschaften des Dienstleistungszentrums Oldenburg soll ein RV für die Entsorgung von gef. und nicht gef. Abfällen (s. Abfallschlüsselnummern Anlage 2) geschlossen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main sucht Ingenieurleistungen für die Beschaffung von Fahrzeugen und Sonderfahrzeugen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1: Nordholz und BremerhavenErfüllungsort Wurster Nordseeküste
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Los 2 Los 2: Delmenhorst und OldenburgErfüllungsort Oldenburg
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Los 3 Los 3: Diepholz und QuakenbrückErfüllungsort Diepholz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
Gesamtpreis der vier Jahre Laufzeit
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Abgasnormen 10 %Qualität
Abgasnormen der eingesetzten Fahrzeuge
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Entfernung 10 %Qualität
entfernung der Verwertungsanlage zur Liegenschaft
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Preis 80 %
Gesamtpreis der vier Jahre Laufzeit
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Abgasnormen 10 %Qualität
Abgasnormen der eingesetzten Fahrzeuge
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Entfernung 10 %Qualität
Entfernung der Verwertungsanlage zur Liegenschaft
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Preis 80 %
Gesamtpreis der vier Jahre
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Entfernung 10 %Qualität
Entfernung der Verwertungsanlage zur Liegenschaft
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Abgasnormen 10 %Qualität
Abgasnormen der eingesetzten Fahrzeuge
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Bescheinigung Entsorgungsfachbetrieb
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 20.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 453 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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