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Bauvorhaben Langes Land Los 2 - Planungsleistungen Medienanbindung (BüvA)
Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG · Ditzingen · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBauvorhaben Langes Land Los 2 - Planungsleistungen Medienanbindung🏆 MHC Vitek Engineering GmbH · Kirchdorf
- MHC Vitek Engineering GmbH · Kirchdorf
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: MHC Vitek Engineering GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG (nachfolgend "SWD" oder "Auftraggeberin") sind ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Ditzingen, Baden-Württemberg. Als eines der jüngsten Vollstadtwerke Deutschlands übernehmen die SWD die Versorgung von Industrie, Gewerbe und Privathaushalten mit Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie den Betrieb des Abwassersystems und der Straßenbeleuchtung. Die SWD sind gemäß § 100 GWB als Sektorenauftraggeberin im Bereich der Wärmeversorgung (§ 102 GWB) tätig. Die Stadt Ditzingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg, grenzt an den Nordwesten Stuttgarts und zählt rund 25.000 Einwohner. Im Nordosten der Stadt entsteht derzeit das neue Baugebiet "Ob dem Korntaler Weg". Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,6 ha und soll von einer landwirtschaftlich genutzten Fläche zu einem überwiegend durch Wohnen geprägten Quartier entwickelt werden. Geplant sind ca. 146 Wohneinheiten in Einzelhäusern und verdichteten Einzelhäusern sowie 154 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Ergänzt wird das Quartier durch eine Kindertagesbetreuungseinrichtung. Im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge planen die SWD, in diesem Gebiet ein innovatives und zukunftsfähiges Wärmenetz zu errichten und zu betreiben. Ziel ist es, insbesondere den Geschosswohnungsbau sowie die Kindertagesstätte mit regenerativ erzeugter Wärme zu versorgen. Dazu soll eine neue Energiezentrale in Form einer Containerlösung entstehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, auf den Baugrundstücken eine Energiezentrale mit einer freistehenden PV-Fassade zu errichten, um über eine Transportleitung ein Neubaugebiet optimal und zeitgemäß mit Wärme zu versorgen. Das Bauvorhaben selbst ist in 4 Lose unterteilt. Kern des Bauvorhabens ist die Errichtung einer Energiezentrale, welche bereits mit Los 1 ausgeschrieben, wurde.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Auftraggeberin führt das Vergabeverfahren als offenes Verfahren gemäß §§ 13 Abs. 1, 14 SektVO durch.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. § 160 Abs. 3 GWB regelt die Unzulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt." Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer MHC Vitek Engineering GmbHZuschlagswert 190.000 €1 Veröffentlichung
- 04.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 8.597 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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