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Fachplanung ELT
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH · Bad Lippspringe · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFachplanung ELT🏆 Ingenieurbüro Schröder & Partner · Bielefeld
- Ingenieurbüro Schröder & Partner · Bielefeld
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Klinik Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb und alle Patienten weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 8,62 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Fachplanung ELT gem. §§ 53 ff HOAI 2021, mit den Anlagengruppe 4 und 8, Leistungsphasen 1-8 erfolgen. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung), - Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 7 - Stufe 3: Leistungsphase 8 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind - soweit sie mit dem Zuwendungsbescheid geförderte Leistungen betreffen - EFRE-konform zu erbringen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Erwartet wird eine Zusammenarbeit aller Fachplaner zur Zielerreichung der Förderkriterien.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien
A. Abschnitt 5. Allgemeine Informationen Statt: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. ... Heißt es nunmehr: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 (Kriterium Eintragung in das Handelsregister), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zur Einhaltung § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. B. Abschnitt 5.1.9 - Maßnahmen zur Sicherung der Qualität Statt: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. Heißt es nunmehr: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022. C. Abschnitt 5.1.9 - Eintragung in das Handelsregister Statt: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Heißt es nunmehr: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. D. Abschnitt 5.1.10 - Zuschlagskriterien Statt: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Heißt es nunmehr: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Die Wertungspunkte für das Kriterium "Vor-Ort-Präsenz" werden bezogen auf die Anwesenheit des Projektleiters in den Geschäftsräumen des Auftraggebers auf den Baustellen der Klinik Martinusquelle ab Beginn der Leistungsphase 8 bzw. mit Blick auf die problembezogenen Reaktionszeiten des entscheidungsbefugten Personals ab Beginn der Leistungsphase 8 in folgender Weise ermittelt: - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 bis 3 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an weniger als 2 Tagen/Woche - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in zwischen 2 und 5 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in mehr als 5 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne vorstellt. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort ab Beginn der Leistungsphase 8 herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben (jeweils ab Beginn der Leistungsphase 8). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das vorliegende Verfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) im Rahmen eines offenen Verfahrens durch. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind wie folgt: 1. Offenes Verfahren: Alle interessierten Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Angebote. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an dem Verfahren setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem Nachweise über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Referenzen. 3. Fristen: Die Angebote müssen bis zum Fristdatum eingereicht werden. Die genaue Frist ist in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben. 4. Bewertungskriterien: Die eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte. 5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 300 Pkt.
Siehe EU-Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen
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Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz 150 Pkt.Qualität
Siehe EU-Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 01.07.2025 A. Abschnitt 5. Allgemeine Informationen Statt: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. ... Heißt es nunmehr: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 (Kriterium Eintragung in das Handelsregister), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zur Einhaltung § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. B. Abschnitt 5.1.9 - Maßnahmen zur Sicherung der Qualität Statt: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. Heißt es nunmehr: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022. C. Abschnitt 5.1.9 - Eintragung in das Handelsregister Statt: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Heißt es nunmehr: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. D. Abschnitt 5.1.10 - Zuschlagskriterien Statt: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Heißt es nunmehr: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Die Wertungspunkte für das Kriterium "Vor-Ort-Präsenz" werden bezogen auf die Anwesenheit des Projektleiters in den Geschäftsräumen des Auftraggebers auf den Baustellen der Klinik Martinusquelle ab Beginn der Leistungsphase 8 bzw. mit Blick auf die problembezogenen Reaktionszeiten des entscheidungsbefugten Personals ab Beginn der Leistungsphase 8 in folgender Weise ermittelt: - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 bis 3 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an weniger als 2 Tagen/Woche - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in zwischen 2 und 5 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in mehr als 5 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne vorstellt. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort ab Beginn der Leistungsphase 8 herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben (jeweils ab Beginn der Leistungsphase 8). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen. · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 01.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
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Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Schröder & Partner1 Veröffentlichung
- 07.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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