AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/52d8b8d4-c514-4151-aeb1-03c3bbc7bb34) · Abgerufen am 03.09.2026 09:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bf29fabb-10b4-4879-85a4-26ba12c490fb/

Kies- und Recyclingmaterial für Wegeunterhalt am Forstbetrieb Zusmarshausen im GJ 2027 in 9 Losen

Notice-ID: bf29fabb-10b4-4879-85a4-26ba12c490fb · Procedure-ID: 91f1db34-6148-4843-9646-3727a7c3e1f7

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Staatsforsten AöR , Regensburg
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
14212000 — Bergbau, Steinbruch und Mineralien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.028.826 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wegebaumaterial inkl. Einbau Im GJ 2026 — Wegebaumaterial inkl. Einbau Im GJ 2026 — Wegebaumaterial inkl. Einbau Im GJ 2026 — Wegebaumaterial inkl. Einbau Im GJ 2026 — Wegebaumaterial inkl. Einbau im GJ 2026 — Wegebaumaterial inkl. Einbau im GJ 2026 — Wegebaumaterial inkl. Einbau im GJ 2026 — Wegebaumaterial inkl. Einbau im GJ 2026 — Wegebaumaterial inkl. Einbau im GJ 2026

Lose

9 Lose (max. 9 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).