AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bürgerbeirat - Unterstützung bei der Durchführung des Bürgerbeirates zur gesellschaftlichen Beteiligung im Rahmen des kohleausstiegsbedingten Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
- Frist (Submission)
- 18.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79421200 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 302.521 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
1. Organisation - Teilnehmenden-Management: Informieren der Bürgerbeiratsmitglieder sowie Austausch und Absprachen mit ihnen; Zahlung der Aufwandsentschädigungen; ggf. Nachbesetzung bei Ausscheiden von Mitgliedern entsprechend der festgelegten Quotierung (Geschlecht, Wohnort/Region, Al-ter) 2. Moderation - 4 Bürgerbeiratssitzungen pro Jahr vorbereiten, durchführen und moderieren (falls erforderlich zusätzlich 1 - 2 „Online-Treffen“ pro Jahr) 3. Dokumentation - Protokollieren der Bürgerbeiratssitzungen 4. Kommunikation und Veranstaltungsmanagement - Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung des Beteiligungsfor-mates hinsichtlich eines umfassenden Außenauftrittes und der Anwen-dung einschlägiger Kommunikationsinstrumente - Organisation der Veranstaltungsorte (Absprachen mit Locations, Anmie-ten/Bereithalten, Zahlungen) und Terminfindung in enger Abstimmung und unter Einbeziehung der beteiligten Akteure - Organisation (selbst anbieten bzw. bereithalten) der gastronomischen Versorgung Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 26.08.2024
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.