AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bauleitung Sprockhöveler Str. 2. BA
Stammdaten
- Auftraggeber
- Entwässerung Stadt Witten (ESW), Witten
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Frist (Submission)
- 21.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
EU-Ausschreibung Gesamtbaumaßnahme Sprockhöveler Str. Kanalneubau. Dieses Vergabeverfahren: LOS Bauleitung Sprockhöveler Str. 2. BA für die Entwässerung Stadt Witten (esw). Zur Erklärung: Leistungen Tiefbauer durch separate EU-Ausschreibung: 2.BA Sprockhöveler Str. Süd sind auf einer Trassenlänge von rd. 700 m ein Mischwasserkanal Kastenprofil 1800/2000 und ein Bachkanal/Fremdwasserkanal Kreisprofil 1400 samt zugehöriger Schachtbauwerke und Anschlusskanälen und -leitungen zu erstellen. Die Tiefenlage des Mischwasserkanals beträgt rd. 4,0 bis 5,8 m unter Gelände (von GOK bis Fließsohle des Kanals gemessen. Die Tiefenlage des Bachkanals/Fremdwasserkanals beträgt rd. 3,0 bis 5,0 m (von GOK bis Fließsohle des Kanals gemessen). Die Verlegung der beiden Profile ist in einer gemeinsamen Baugrube geplant. Daraus ergibt sich eine innere Kanalbaugrubenbreite von rd. 5,7 m. Die Kanalverlegung erfolgt im iterativen Takt mit abschnittsweiser Vollsperrung der Sprockhöveler Straße als "Wanderbaustelle". Die Kanalverlegung kann somit nicht in einem Zuge ausgeführt werden, sondern immer im Takt mit den Straßenaufbruch und Straßenausbauarbeiten und den anderen Leitungsumlegearbeiten. Aus diesem Grunde erfolgt auch eine gemeinsame Ausschreibung aller Gewerke zum Umbau und Neuausbau der Sprockhöveler Straße.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 47 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Vergabeergebnis
- Ausschreibung · Frist: 21.05.2026
- Ausschreibung
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.