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Digitale Gebäudebestandserfassung mit der CAFM-Software "CommunalFM" für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Verbandsgemeinde Weißenthurm · Weißenthurm · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDigitale Gebäudebestandserfassung mit der CAFM-Software "CommunalFM" für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde Weißenthurm🏆 Communal-FM GmbH · Karlsruhe
- Communal-FM GmbH · Karlsruhe
Beschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm besitzt die Software "CommunalFM" als zentrales CAFM-System für das neu aufzubauende Liegenschafts-, Gebäude- und Facility-Management. Damit ein effektives Facility-Management mit dem Einsatz dieser Software aufgebaut und betrieben werden kann, ist eine digitale Gebäudebestandserfassung die zwingende Voraussetzung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis der LeistungPreis
Die Rangfolge ergibt sich aus den aufsteigenden Angebotspreisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Ein Nachprüfungsantrag ist bei folgender Stelle zu erheben: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz Deutschland E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Tel.: +49 6131 / 165240 Fax: +49 6131 / 162113
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 112 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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