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Wahlmobilisierungskampagne "Wählen gehen" (Arbeitstitel)
Abgeordnetenhaus von Berlin · Berlin · Berlin · Landesbehörde
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Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Werbeagentur mit der Konzeption und Durchführung der Wahlmobilisierungskampagne "Wählen gehen!" (Arbeitstitel) zu beauftragen. Hintergrund hierfür ist die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die am 20.09.2026 stattfindet. Primäres Ziel des Auftraggebers bei dieser auf eine breite Mobilisierung zur Wahlbeteiligung angelegten Kampagne ist es, eine möglichst große Zahl von Berliner Wahlberechtigten zur Wahlteilnahme zu motivieren und so einen entscheidenden Beitrag zu einer insgesamt hohen Wahlbeteiligung zu leisten. Der Auftraggeber möchte diese Kampagne an alle Wahlberechtigten richten. Darüber hinaus wünscht er, mit der Kampagne insbesondere die Zielgruppe der Erstwähler/innen in den Blick zu nehmen. Der Auftraggeber wünscht von der beauftragten Agentur einen gemessen an den gesteckten Zielen der Wahlmobilisierungskampagne bestmöglichen Medienmix, vor allem mit Blick auf die gezielte Ansprache der genannten Zielgruppen. Der Auftraggeber erwartet von der beauftragten Agentur Vorschläge zur bestmöglichen Allokation des zur Verfügung stehenden Budgets auf die einzelnen Kommunikationskanäle in Abhängigkeit davon, auf welchem Wege der größte „Impact" bei den genannten Zielgruppen der Kampagne erreicht werden kann. Dabei soll auf den Einsatz von Social-Media (u.a. in Kooperation mit Influencern / Content-Creators), Printmedien und besondere öffentlichkeitswirksame Aktionen abgestellt werden. Der Auftraggeber wünscht von der Agentur einen Vorschlag für die im Hinblick auf Budget und Ziele der Kampagne optimale Zeitdauer und den Zeitraum für die Ausspielung der Kampagne. Wegen Einzelheiten der Absicht und zu den Erwartungen des Auftraggebers an die beauftragte Agentur wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen, die unter https://www.subreport.de/E17182425 zum Download bereitsteht.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung der Referenzanforderungen unter Ziff. 5.1.9: Es ist u.a. eine Referenz zur crossmedialen Mediaplanung und -abwicklung vorzulegen. Die Anforderung an das Projektvolumen dieser Referenz zur crossmedialen Mediaplanung und –abwicklung wird auf 250.000 Euro (brutto) herabgesetzt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird eine Werbeagentur zur Konzeption und Durchführung einer Wahlmobilisierungskampagne für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Beauftragung einer Werbeagentur mit Konzeption und Durchführung der Wahlmobilisierungskampagne "Wählen gehen!" (Arbeitstitel) wird in einem zweistufigen Verfahren ausgeschrieben, § 17 Abs. 1 VgV. In Phase 1 wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In Phase 2 (Angebotsphase) können mit Bietern Verhandlungsgespräche geführt werden.“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erforderlich ist ein Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung. Alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abgeschlossen wird, Formblatt 6. Mindestanforderung: Erforderlich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert. Der geforderte Nachweis muss im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmes (Formblatt 5) beifügen. In diesem Fall wird die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftagsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass die Agentur im Falle der Beauftragung über ausreichende personelle Kapazitäten für die Durchführung einer berlinweiten Kampagne verfügt (Formblatt 8). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers (Eignungsleihe), sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der/die Bewerber_in einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt 5) vorlegen, wonach der Dritte/Nachunternehmer im Auftragsfall verpflichtet ist, den betreffendnen Leistungsanteil auszuführen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formblatt 4). Als vergleichbare Leistung gilt die Konzeption und Durchführung von politischen Kampagnen, z.B. für eine politische Partei oder für ein politisches Vorhaben. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich ist ein jährlicher Gesamtumsatz im Durchschnitt von je 500.000 Euro netto. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Erklärungen/Nachweise erbringt, bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmes (Formblatt 5) beifügen. In diesem Fall wird die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftagsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Gefordert werden 5 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren (Formblatt 7), die mindestens die nachstehenden fünf Erfahrungen und Kompetenzen widerspiegeln sollen: 1. Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung gesellschaftspolitischer Kommunikationskampagnen; 2. Kompetenz in crossmedialer Mediaplanung und -abwicklung mit klassischen und digitalen Bestandteilen mit einem Projektvolumen von mindestens 500.000 EUR (Brutto); 3. Erfahrung mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Eventkommunikation; 4. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Influencerinnen, Influencern und Content Creators, insbesondere in gesellschaftsbezogenen oder politischen Kontexten; 5. Kenntnisse im Bereich politischer Bildung oder Demokratieförderung. Allgemeine Anforderungen an die Darstellung der Referenzen: Die Darstellung sämtlicher geforderter Referenzen muss folgende Angaben umfassen: Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber nebst Telefonnummer, Angabe von Ort und Zeit (von ... bis ...) der Leistungserbringung, Beschreibung der im Rahmen des Projekts erbrachten Leistungen sowie ggf. Angabe des Projektvolumens (siehe Formblatt 7). Die Referenzanforderungen müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers (Eignungsleihe), sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der/die Bewerber_in einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt 5) vorlegen, wonach der Dritte/Nachunternehmer im Auftragsfall verpflichtet ist, den betreffendnen Leistungsanteil auszuführen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs.3 Satz 1 Nummern 1-4 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmung über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahren zu überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Sobald der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerückt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber den Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung, über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 10.12.2025 Änderung der Referenzanforderungen unter Ziff. 5.1.9: Es ist u.a. eine Referenz zur crossmedialen Mediaplanung und -abwicklung vorzulegen. Die Anforderung an das Projektvolumen dieser Referenz zur crossmedialen Mediaplanung und –abwicklung wird auf 250.000 Euro (brutto) herabgesetzt.
- Frist 10.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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