AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 04:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bf41092a-49ad-4fb4-a7d9-e5b3d4c5ce48/

Los 1 Baustelleneinrichtung

Notice-ID: bf41092a-49ad-4fb4-a7d9-e5b3d4c5ce48 · Procedure-ID: 646f3aee-33ed-487f-9deb-964493c7c5e3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Michendorf, Die Bürgermeisterin, Michendorf
Veröffentlicht
02.09.2025
Frist (Submission)
06.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Michendorf beabsichtigt den Neubau einer Zweifeldsporthalle für die Grund- und Oberschule Wilhelmshorst in mehreren Losen zu vergeben. Bie diesem Verfahren handelt es sich um das Los 1 - Baustelleneinrichtung. Die Zweifeldhalle wird auf dem Gelände der Grund und Oberschule Wilhelmshorst errichtet. Die Schule liegt eingebettet in einem Wohngebiet mit offener Bebauung, die vorwiegend aus Einfamilienhäusern besteht. Direkt angrenzend an das Baufeld steht die alte Sporthalle, welche noch bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb bleiben soll.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.01.2026
Ende
22.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).