Zertifikate
gem. DIN EN ISO 50001:2018-12 extern auditieren und zertifizieren zu lassen
über eine entsprechende Akkreditierung und Erfahrung in der Zertifizierung vergleichbarer Organisationen (Multi-Site-Verfahren, Matrixzertifizierung) verfügt
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München · Bayern · Nachgeordnete Behörde
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Kostenlos beobachten →Es ist beabsichtigt die Max-Planck-Gesellschaft e.V. (MPG) gem. DIN EN ISO 50001:2018-12 extern auditieren und zertifizieren zu lassen. Mit Hilfe der vorliegenden Ausschreibung soll daher ein externer Dienstleister (Auftragnehmer) gefunden werden, der über eine entsprechende Akkreditierung und Erfahrung in der Zertifizierung vergleichbarer Organisationen (Multi-Site-Verfahren, Matrixzertifizierung) verfügt. Die Erstzertifizierung ist bis zum 30.06.2027 zu leisten. Neben der Erstzertifizierung sollen durch den Auftragnehmer vier (4) Überwachungsaudits (Jahre 2028, 2029, 2031 und 2032), sowie zwei (2) Rezertifizierungen (Jahre 2030 und 2033) durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Branche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird ein externer Dienstleister für die Auditierung und Zertifizierung der Max-Planck-Gesellschaft nach DIN EN ISO 50001:2018-12.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Einfache Richtwertmethode (Z = L/P); vgl. Anlage E.1 zu den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" und "Berufs- oder Handelsregistereintragung"). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Der Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung. Gefordert wird eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: • mindestens 5 Mio. EUR (pauschal pro Versicherungsjahr) für Personen- und reine Sachschäden und • mindestens 500.000 EUR (pauschal pro Versicherungsjahr) für reine Berufs-Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert • entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen • oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/ Excedentendeckung). Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/ Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.
Unternehmensdarstellung: -- Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgrösse (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlangen unter dem Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen unter Abschnitt "Unternehmensreferenzen" und dem Anhang zur Anlage D.1 seine umfassenden Erfahrungen in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art darzustellen. Dabei sollten die beschriebenen Unternehmensreferenzen hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. -- Mindestens nachfolgende Anzahl an Referenzen sind darzustellen -- Verlangt wird die Vorlage von mindestens drei (3) Unternehmensreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen. Für jede benannte Referenz muss gelten (= Mindestanforderung): • Der prägende Teil der Leistung muss in den letzten drei Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Liegt der Start der Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht wurden. • Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie o Erfahrungen in der Zertifizierung von Forschungsorganisationen oder produzierende Unternehmen nachweist UND o Erfahrungen in der Zertifizierung von Organisationen mit komplexen Tätigkeiten in vergleichbarer Größe nachweist (mehr als 10 Standorte mit unterschiedlichen Energieträgern und Energieverbräuchen) -- Jede Referenz ist zwingend unter Verwendung des Formblatts gemäß Anhang zur Anlage D.1 (Abschnitt "Unternehmensreferenzen") darzustellen. Ergänzend dürfen je Referenz bis zu zwei (2) zusätzliche DIN-A4-Seiten beigefügt werden. Der Gesamtumfang der Darstellung darf je Referenz drei (3) DIN-A4-Seiten bei einer Mindestschriftgröße von 11 pt nicht überschreiten. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer, haben unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen unter dem Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" die Anzahl der Gesamt-Beschäftigten (inklusive Führungskräften) (Vollzeitäquivalente - VZÄ), sowie die Anzahl der Auditor*Innen (Vollzeitäquivalente - VZÄ), die für die Zertifizierung gem. der DIN EN ISO 50001:2018-12 qualifiziert sind, anzugeben die durchschnittlich in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2023 -2025) im eigenen Unternehmen beschäftigt waren. Dabei müssen im eigenen Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens fünf (5) qualifizierte Auditor*Innen (VZÄ) beschäftigt gewesen sein (= Mindestanforderung).
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber fordert die Erklärung und Vorlage folgender Bescheinigungen/ Zertifizierungen: • Zertifizierung nach aktueller DIN EN ISO 9001 • Akkreditierung gem. DIN ISO 50003:2022-05 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle oder vergleichbare Einrichtungen Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben bereits mit Angebotsabgabe zu erklären, dass sie über entsprechende Bescheinigungen / Zertifizierungen verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen, sowie durch Vorlage von entsprechenden Zertifikaten, welche mit den Angebotsunterlagen einzureichen sind (= Mindestanforderung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
gem. DIN EN ISO 50001:2018-12 extern auditieren und zertifizieren zu lassen
über eine entsprechende Akkreditierung und Erfahrung in der Zertifizierung vergleichbarer Organisationen (Multi-Site-Verfahren, Matrixzertifizierung) verfügt
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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