PKW mit E-Antrieb verschiedene Segmente
AeroGround Flughafen München GmbH · München-Flughafen · Bayern
Beschreibung
Die AeroGround Flughafen München GmbH als Sektorenauftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von fabrikneuen Serien-PKWs mit Elektroantrieben gem. SaubFahrzeugBeschG. Die ausgeschriebene Maßnahme wird im Rahmen eines Förderprogrammes des Bundes gefördert.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Beschaffung von fabrikneuen Serien-PKWs mit Elektroantrieb für die AeroGround Flughafen München GmbH.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber führt ein offenes Verfahren nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Hierbei sind alle interessierten Unternehmen aufgefordert, unmittelbar ein Angebot nach den vorliegend definierten Vorgaben einzureichen, ohne dass über das Angebot Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote in einem Angebotsöffnungstermin ohne Anwesenheit der Bieter öffnen und ein Protokoll erstellen. Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird im Anwendungsbereich der SektVO den Bietern nicht mitgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der in der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe nach § 124 GWB ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der in der Bekanntmachung zum Nachweis der Eignung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 SektVO vor, fehlende Angaben nachzufordern, soweit eine Nachforderung nach der Regelung zulässig ist. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern Aufklärung über das Angebot zu verlangen. Verhandlungen, die zu Änderungen des Angebots und der Preise führen, werden nicht durchgeführt. Für eine detailliertere Darstellung zum Ablauf des offenen Verfahrens wird auf die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verwiesen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 442 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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