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Druck, Distribution und Versand des Taschenbuches: Information für Arbeitsschützer
Berufsgenossenschft Holz und Metall · Mainz · Rheinland-Pfalz · Einrichtung des öffentlichen Rechts
Vergabe-Ergebnis
- atrikom fulfillment Gesellschaft für Projekt-Dienstleistungen mbH · Ginsheim-Gustavsburg
- Kern GmbH · Bexbach
- pd.MEDIENLOGISTIK GmbH · Augsburg
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Die genaue Los-Zuordnung steht in der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (Auftraggeberin) produziert und versendet einmal jährlich das Taschenbuch „Informationen für Arbeitsschützer“. Dieses Taschenbuch wird im Rahmen der Präventionsarbeit den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt. Als Zeitraum für den gesamten Vorgang (Druck, Distribution und Versand) ist ab Übergabe der Druckdaten an den Druckdienstleister, voraussichtlich für das Jahr 2023 am 31.08.2023, der Zeitraum bis zum 31.10.2023 vorgesehen. Insofern ist eine verbindliche terminliche Absprache zwischen den einzelnen Auftragnehmern zwingend erforderlich. Der gesamte Beschaffungsvorgang von Produktion und Versand an die Mitgliedsunternehmen der ca. 85.000 Taschenbücher wird in drei Losen vergeben mit einem Volumen von: Los 1: Druck der Taschenbücher inkl. Anteil am klimaneutralen Druck sowie Verpackung und Versendung an den Distributor, jährlich ca. 55.000,00 Euro netto, Los 2: Konfektionierung der Taschenbücher, jährlich ca. 40.000 Euro netto, Los 3: Versand der Taschenbücher inkl. Abholung beim Distributor, jährlich ca. 65.000 Euro netto, insgesamt 160.000 Euro jährlich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die jeweiligen Lose ist der Abschluss eines Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahr und der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr vorgesehen. Das Auftragsvolumen für maximale Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt insgesamt ca. 320.000 Euro netto, wobei auf Los 1: 110.000 Euro netto, Los 2: 80.000 Euro netto und Los 3: 130.000 Euro netto fallen, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Vertragsbeginn ist für alle Lose das Datum des Zuschlages vorgesehen. Bieter können auf ein einzelnes Los, 2 Lose oder auch auf alle Lose ein Angebot abgeben. Sollte ein Bieter ein Angebot abgeben, welches nur bei gleichzeitiger Bezuschlagung eines anderen Loses gilt, so wird dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2023-017-EU-ABKOM
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertung der Projektbeschreibung nach WichtigkeitQualität
50
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Preis nach Wichtigkeit
50
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Bewertung der Projektbeschreibung nach WichtigkeitQualität
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Preis nach Wichtigkeit
50
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 320.000 €1 Veröffentlichung
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Änderung
Ausschreibung wurde angepasst
Geschätzter Wert 320.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 47 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) atrikom fulfillment Gesellschaft für Projekt-Dienstleistungen mbH · Kern GmbH · pd.MEDIENLOGISTIK GmbH1 Veröffentlichung
- 29.08.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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