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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preisnach Wichtigkeit
Für die Wertung wird der anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Gesamtpreis(brutto) herangezogen. Die festgelegten preisbezogenen Kriterien werden anhand der Angaben der Bieter im Preisblatt von Anlage 7 der Rahmenvereinbarung in Teil D der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) in EUR erfasst. Die Preisangaben werden inklusive der geltenden Umsatz bzw. Versicherungsteuer in die Wertung eingestellt. Daraus wird nach Maßgabe der Festlegungen ein Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) als Grundlage für die Bewertung errechnet (Vergleichsgesamtpreis=P). Der gewichtete Gesamtpunktwert (L) wird durch den ermittelten Vergleichsgesamtpreis (P) geteilt, daraus ergibt sich die Kennzahl des Preis / Leistungsverhältnisses (Zuschlagswert = Z), die zur besseren Darstellung mit einem Skalierungsfaktor von 1000 multipliziert wird. Der Zuschlagswert (Z) wird auf vier Nachkommstellen gerundet. Daraus ergibt sich folgende Formel: Z (Zuschlagswert) = L (gewichteter Gesamtpunktwert) geteilt durch P (Preis) x 1000 Das Angebot mit dem höchsten Zuschlagswert (Z) erhält den Zuschlag. Sofern Angebote denselben Zuschlagswert (Z) erreichen sollten, gelten für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots die nachfolgenden Leitlinien. Im Einzelnen: • Haben zwei oder mehrere Angebote den höchsten Zuschlagswert (Z) erzielt, gewinnt von diesen Angeboten dasjenige Angebot, das die höchste Wertung beim gewichteten Gesamtpunktwert (L) und damit in den leistungsbezogenen Kriterien erzielt hat. • Sofern auch bezogen auf den gewichteten Gesamtpunktwert (L) und damit in den leistungsbezogenen Kriterien dann noch Angebote denselben Punktwert erzielt haben, entscheiden die Auftraggeber auf Grundlage eines Losentscheids zwischen
den gleichauf liegenden Angeboten. Die Wertung der nachfolgenden preisbezogenen Kriterien und deren Gewichtung erfolgt auf Grundlage der preislichen Angaben der Bieter und nach Maßgabe der folgenden
Festlegungen. a) Preiskriterien und deren Gewichtung Der Bieter hat für die nachfolgenden Produktkategorien verbindliche Gesamtleasingraten anzugeben. Die Gesamtleasingraten enthalten die Kosten für die Bereitstellung der Fahrräder nebst leasingfähigem Zubehör, Versicherungs sowie Serviceleistungen (Wartung und Inspektion). Gewichtung gesamt: 100 %. Produktkategorien: Fahrrad 1: EUR 750,00 Fahrrad 2: EUR 1.000,00 Fahrrad 3: EUR 1.500,00 Fahrrad 4: EUR 1.750,00 Fahrrad 5: EUR 2.500,00 Fahrrad 6: EUR 3.250,00 Fahrrad 7: EUR 5.500,00 Fahrrad 8: EUR 7.000,00 Die Auftraggeber ziehen für die preisbezogenen Kriterien die Angaben der Bieter im Preisblatt von Anlage 7 der Rahmenvereinbarung in Teil D der Vergabeunterlagen in EUR heran. Zunächst werden die Preisangaben für die Produktkategorien addiert. Die Preisangaben werden inklusive der geltenden Umsatz bzw. Versicherungsteuer in die Wertung eingestellt. Daraus wird nach Maßgabe der Festlegungen ein Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) als Grundlage für die Bewertung gebildet. b) Angaben zur Preiskalkulation Der Bieter hat die Gesamtleasingrate für jede der vorgegebenen Produktkategorien anzugeben. Dabei gibt er die Höhe der Leasingrate für ein Fahrrad der Produktkategorie inklusive leasingfähigem Zubehör, Vollkaskoversicherung und Service und Wartung an, wobei von dem in der jeweiligen Produktkategorie genannten Wert eines Fahrrads ausgegangen wird. Für die Kalkulation der monatlichen Gesamtleasingraten für die jeweilige Produktkategorie sowie für die Umsetzungsleistungen sollen die Bieter für die Kalkulation von folgenden unverbindlichen Leitlinien als Hilfestellen ausgehen: • Die Laufzeit eines Einzelleasingvertrages beträgt grundsätzlich 36 Monate. • Es können nur Fahrräder ab einem Wert von EUR 750,00 und bis zu einem Wert von EUR 7.000,00 inklusive leasingfähigem Zubehör und Versicherung über die Laufzeit eines Einzelleasingvertrages geleast werden. • Es ist für den Preis des Fahrrads inklusive leasingfähigem Zubehör die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich der Umsatzsteuer maßgeblich. • Die Auftraggeber behalten sich den Abruf von bis zu maximal 430 Einzelleasingverträgen während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
Qualitätnach Wichtigkeit
Neben dem Preis werden von den Auftraggebern auch qualitative bzw. leistungsbezogene Kriterien bewertet. Die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der sog. Einfachen Richtwertmethode
(vgl. UfAB 2018 des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern in der Version vom April 2018). Zum Wertungsvorgang im Einzelnen: Die festgelegten qualitativen bzw. leistungsbezogene Kriterien werden nach Maßgabe des sog. umgekehrten Schulnotensystems unter Berücksichtigung der Zielerreichungsgrade mit Bewertungspunkten von Note 1 = 100 Punkte (schlechteste erreichbare Punktzahl) bis Note 6 = 600 Punkte (beste erreichbare Punktzahl) bewertet. Es werden ausschließlich ganzzahlige Punktwerte vergeben. Die im jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor
multipliziert und in Summe in die Wertung eingestellt (gewichteter Gesamtpunktwert = L). Dabei muss insgesamt ein Mindestpunktwert von 300 Punkten erreicht werden, andernfalls wird das betreffende Angebot ausgeschlossen
und der jeweilige Bieter im Verfahren nicht weiter berücksichtigt. Die Punkte werden nach folgenden Leitlinien ermittelt: 100 Punkte: (Note 1) Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber
nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen. • 200 Punkte: Note 2: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. • 300 Punkte: Note 3: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des
jeweiligen Ziels schließen lassen. • 400 Punkte: Note 4: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. • 500 Punkte: Note 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. • 600 Punkte: Note 6: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
Qualitätnach Wichtigkeit
Leistungskriterien und deren Gewichtung: Aspekte der Organisation 100600 Punkte insgesamt 20% Gewichtung der Leistungskriterien Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die wesentlichen Maßnahmen in organisatorischer Hinsicht zur Einhaltung der vertraglichen Vorgaben konkret umsetzen wird. Der Bieter hat insbesondere zu folgenden Aspekten Ausführungen zu machen: • Darstellung der verfügbaren Personalressourcen beim Auftragnehmer in den jeweiligen Projektphasen (Vorbereitung, Einführung und Abwicklung) nebst Ausführungen zur Qualitätssicherung im Projekt und Wissenstransfer beim Eigenpersonal • Ausarbeitung eines Arbeits und Zeitplans (Projektplan) für die einzelnen erforderlichen Schritte
von der Vorbereitung bis zur Einführung des Angebots unter Berücksichtigung des 01. Oktober 2026 als spätestem „Go Live“Termin • Darlegung der Konzeption und Inhalte der Schulungen der Personalverantwortlichen der Auftraggeber und Vorgehen zum effizienten Aufbau von Wissen • Erörterung des Vorgehens zur Einbindung der Vertragshändler im gesamten Gebiet des Regierungsbezirks Unterfranken sowie angrenzenden Gebieten zur Sicherstellung eines ausreichenden und möglichst flächendeckenden Angebots an Mitarbeiterfahrrädern, unter besonderer Berücksichtigung des Stadtgebiets und des Landkreises Schweinfurt sowie der Hauptwohnorte der Beschäftigten (Pendlerbereiche) • Darstellung des Vorgehens zum Umgang mit technischen Problemen von der Annahme bis zur Beseitigung
• Aufzählung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen der Auftraggeber Aspekte der Kommunikation 100600 Punkte insgesamt 20% Gewichtung der Leistungskriterien Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die wesentlichen Maßnahmen in kommunikativer Hinsicht zur Einhaltung der vertraglichen Vorgaben konkret umsetzen wird. Der Bieter hat insbesondere zu folgenden Aspekten Ausführungen zu machen: • Erörterung der geplanten Marketingmaßnahmen zur Einführung des Angebots an Mitarbeiterfahrrädern und der konkreten Schritte zur Vorbereitung, inhaltlichen Ausgestaltung und Arbeits und Zeitplanung für die einzelnen Arbeitspakete • Darstellung der Bereitstellung von Informations und Marketingmaterial und Ausführungen zu den Möglichkeiten einer individuellen Ausgestaltung • Erörterung des Vorgehens für den kontinuierlichen Informationsaustausch im Rahmen der Leistungserbringung zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer • Darstellung der Erreichbarkeit der Projektleitung und weiteren Serviceeinheiten beim Auftragnehmer und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme Konzept zur Realisierung eines digitalen Bestell und Abwicklungsprozesses sowie einer ITSchnittstelle 100600 Punkte insgesamt 60%
Gewichtung der Leistungskriterien Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die erforderlichen Maßnahmen zur technischen Realisierung eines digitalen Bestell und Abwicklungsprozesses
sowie einer ITSchnittstelle konkret umsetzen wird. Der Bieter hat insbesondere zu folgenden Aspekten Ausführungen zu machen: • Darstellung der einzelnen Schritte für die Einführung eines digitalen Bestell und
Abwicklungsprozesses nebst Aufzählung der praxistypischen technischen Herausforderungen und Darlegung von möglichen Lösungsansätzen • Erörterung der Maßnahmen zur Sicherstellung einer Ausfallsicherheit der technischen Lösung in ausreichendem Maße • Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der ITSicherheit und des Datenschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeber und insbesondere des Pflichtenhefts zur Softwareintegration • Ausführungen zur Art und Weise der Unterstützung bei Einführung und Betriebsphase der Sachbearbeiter der Auftraggeber
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Abwasserzweckverband Heidelbach, Mockrehna, OT Langenreichenbach
· 26.05.2026
KI Gegenstand ist die Beschaffung eines kombinierten Hochdruckspül-/Schlammsaugfahrzeuges mit Wasseraufbereitungssystem im Rahmen eines Teilamortisationsleasings mit geschätztem Wert von 500.000 EUR.
Historischer Durchschnitt aus 630 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen84%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.580 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: