AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bfc74e3d-8cf9-4e90-90b5-82f8b0d0311a/

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Ladeeinrichtungen - Wallboxen

Notice-ID: bfc74e3d-8cf9-4e90-90b5-82f8b0d0311a · Procedure-ID: 0962eedd-8022-48cd-9413-467f463ea165

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Berlin
Veröffentlicht
21.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50711000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
482.659 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es ist beabsichtigt, alle ca. 185 öffentlichen Einrichtungen des Bezirkes einer Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen zu unterziehen. Dies beinhaltet die ortsfesten elektrischen Anlagen, die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und die ortsfesten Ladeinfrastukturen (z.B. Wallboxen). In den Gebäuden ist die ortsfeste elektrische Anlage gemäß der geltenden BetrSichV, DGUV Vorschrift 4 unter Beachtung von DIN VDE 0105 zu prüfen, sowie die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel gemäß der geltenden DIN VDE 0702 zu prüfen, Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet insbesondere die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen gemäß: DIN VDE 01051, DIN VDE 0105100, DIN VDE 0105100 /A1,

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
APS Prüfdienste GmbH
Vertragsabschluss
13.10.2025
Zuschlagsentscheidung
13.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).