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Tragwerksplanung nach §§ 49 – 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE / Umbau Sanierung einer Sheddachhalle
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla · Neustadt an der Orla · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTragwerksplanung nach §§ 49 – 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE / Umbau Sanierung einer Sheddachhalle🏆 SIGMA PLAN ® WEIMAR GmbH · Weimar
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Beschreibung
Die Stadt Neustadt an der Orla plant die Revitalisierung der Sheddachhalle in der Triptiser Straße 14. Ziel ist die Umgestaltung und Wiederaufwertung des Bestandes durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept. Als Zwischennutzung soll diese im Jahr 2028 der Landesgartenschau als Blumenhalle dienen. - Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung soll ein innovatives, wirtschaftliches und flexibles Konzept für die künftige Nutzung der Sheddachhalle erarbeitet werden. Dabei soll das bereits für die Landesgartenschau entwickelte Entwurfskonzept des Außenraums als Grundlage dienen. - Die Gebäudeplanung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept in Varianten, aus denen dann eine Variante für die spätere Nutzung ausgewählt werden soll. - Die Aufgabe umfasst die Analyse des bestehenden Tragwerks und die Entwicklung eines Tragwerkskonzepts, das sowohl die Anforderungen der Sanierung, als auch die neuen gestalterischen und funktionalen Anforderungen des Projekts berücksichtigt. Der Tragwerksplaner muss eng mit Architekten, Bauingenieuren und anderen Fachleuten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sich das Tragwerkskonzept nahtlos in den Gesamtentwurf einfügt. Erfahrung in der Altbausanierung und fundierte Kenntnisse der verschiedenen Baustoffe und Bauweisen sind erforderlich. - Während der Landesgartenschau müssen die Anforderungen von „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen“ für Ausstellungsbereiche umgesetzt werden. Für Hallenschauen mit wechselnden gärtnerischen und floristischen Themen, sind demnach geeignete Räumlichkeiten (ca. 1.000 bis 1.500 qm) mit der erforderlichen Technikausstattung und geeigneten Lichtverhältnissen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist eine teilweise gastronomische Nutzung ein wesentlicher Bestandteil.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 77 %
Die Qualitäti ist zu 77% entscheidend.
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Preis 23 %
Der Preis ist zu 23% entscheidend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
GILT FÜR TEILNAHMEWETTBEWERB: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Nachprüfungsmöglichkeit Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind - elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform - an die Vergabestelle Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Zentrale Vergabestelle Markt 1 07806 Neustadt an der Orla zu richten. --- Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer) Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar als Nachprüfungsbehörde zuständig. --- Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. ---------------------------------------- GILT FÜR NACHFOLGENDES VERHANDLUNGSVERFAHREN: Nachprüfungsmöglichkeit Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind - elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform - an die Vergabestelle Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Zentrale Vergabestelle Markt 1 07806 Neustadt an der Orla zu richten. --- Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer) Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar als Nachprüfungsbehörde zuständig. --- Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. --- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. - Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen und Abhilfe zu verlangen. - Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 94 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SIGMA PLAN ® WEIMAR GmbHZuschlagswert 71.212 €1 Veröffentlichung
- 08.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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