AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 03:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bfdb7914-445f-4ad8-bb84-4471d1a1f7ef/

Neubau Hauptamtl. Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid - VE 302 - Baustelleneinrichtung

Notice-ID: bfdb7914-445f-4ad8-bb84-4471d1a1f7ef · Procedure-ID: 08cf5884-a6c7-47a4-82cb-ba92aea8e33c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lüdenscheid, Lüdenscheid
Veröffentlicht
23.09.2025
Frist (Submission)
24.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die vorliegende Leistungsbeschreibung zur VE 302 (Baustelleneinrichtung) beinhaltet Leistungen zur Baumaßnahme Neubau Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache in Lüdenscheid. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Teilleistungen beschrieben: - Baustelleneinrichtungsplan detailiert, innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss - Anträge und Genehmigungen bzgl. der Baustelleneinrichtung - Baustelleneinrichtung für eigene Leistung - Baustelleneinrichtung für andere Gewerke und AG bestehend aus: - Bauzaunanlage inkl. Türen, Tore etc. - Temporäre Aufstellflächen, Lagerflächen Baustraßen etc. - Containeranlage des AG - Sanitär- und Waschcontainer für alle am Bau Beteiligte - Baustromversorgung - Bauwasserversorgung - Winterbau- Heizanlage - Trocknungsanlage

Vertragslaufzeit

Periode
112 Wochen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).