AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bfe11dba-9d58-4577-8c7b-2c079dee1c06) · Abgerufen am 11.10.2026 15:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bfe11dba-9d58-4577-8c7b-2c079dee1c06/

Charlottenburger Chaussee 67,75_Gerüstarbeiten

Notice-ID: bfe11dba-9d58-4577-8c7b-2c079dee1c06 · Procedure-ID: 8f6eb383-8188-4946-8d26-fcb5cb8dce4c

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
13.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
51.553 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Haus 16 gehört zur Liegenschaft Charlottenburger Chaussee 67 - 70, 13597 Berlin, auf der sich die Polizeiakademie und die Polizeidirektion 2 der Berliner Polizei befindet. Das Haus 16 beinhaltet Lehrsäle, Büroräume, Sanitärräume und soll nach der Sanierung weiterhin als Ausbildungsgebäude genutzt werden. Das Gebäude besitzt drei Vollgeschosse, ist vollständig unterkellert und hat einen Dachraum mit Holzdachstuhl/ Walmdach. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Gerüstbauarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.03.2026
Ende
01.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SBP2 Gerüstbau GmbH
Vertragsabschluss
07.10.2025
Zuschlagsentscheidung
25.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).