AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=891370) · Abgerufen am 23.09.2026 05:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bfe6f9a9-5208-49db-87e6-e6597689e932/

Einweg Trinkbecher To-go, div. Holzbesteck

Notice-ID: bfe6f9a9-5208-49db-87e6-e6597689e932 · Procedure-ID: 14da819d-fa37-45ea-b8d1-2729ad36a1ad

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
18.09.2026
Frist (Submission)
21.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39222100 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätztes Rahmen-Volumen
418.180 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen über Trinkbecher To-go und div. Holzbesteck

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — RV Getränkebecher To-go

Geschätzter Wert
323.077 €

Los 2 — RV div. Besteckteile aus Holz

Geschätzter Wert
95.103 €

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).