AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDE529C/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 18:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bfec1b53-da91-4f6b-a647-066852b13ecf/

Hin- und Rücktransport der Fracht des Team D im Rahmen der Olympischen Winterspiele Mailand Cortina 2026

Notice-ID: bfec1b53-da91-4f6b-a647-066852b13ecf · Procedure-ID: 5cd90efd-27b6-4627-a988-881dd59d4336

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutscher Olympischer Sportbund e.V., Frankfurt am Main
Veröffentlicht
19.09.2025
Frist (Submission)
20.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Olympischen Winterspiele 2026 werden vom 06. bis 22. Februar 2026 in Italien (Mailand, Cortina, Predazzo, Anterselva, Bormio und Livigno) ausgetragen. Für die Abwicklung des Transports der Fracht des Team D, zu der u.a. das Trainings- und Wettkampfmaterial der Fachverbände, das Sportlergepäck der offiziellen Einkleidung des Team D, die Büroausstattung der Delegationsleitung, das Equipment der Physiotherapeut*innen sowie das medizinische Equipment zählen, sucht der DOSB einen geeigneten Logistikdienstleister.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
40 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).