AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betrieb von Front Offices für soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Segeberg - Der Landrat, Bad Segeberg
- Veröffentlicht
- 24.07.2025
- Frist (Submission)
- 26.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85300000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftrag beinhaltet den Betrieb von Front Offices für die in den Regionen Nord und West angebotenen sozialen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sucht- und Schuldnerberatungen. Die Front Offices fungieren dabei als erste Anlaufstelle für Ratsuchende.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Front Office Region Nord - Bad Bramstedt
- Erfüllungsort
- Bad Bramstedt
Los 2 — Front Office Region Nord- Bornhöved
- Erfüllungsort
- Bornhöved
Los 3 — Front Office Region West - Kaltenkirchen
- Erfüllungsort
- Kaltenkirchen
Los 4 — Front Office Region West - Henstedt-Ulzburg
- Erfüllungsort
- Henstedt-Ulzburg
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 45 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).