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Planungsleistungen Tragwerksplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Oberwürzbach, Stadt St.Ingbert
Mittelstadt St.Ingbert · St.Ingbert · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Oberwürzbach🏆 Rogmann Ingenieure GmbH · Homburg
- Rogmann Ingenieure GmbH · Homburg Kleines Unternehmen
Beschreibung
Die Mittelstadt St.Ingbert beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Oberwürzbach. Insgesamt 4 Fahrzeuge (3 der Größe 2 und 1 der Größe 1) sollen in dem neuen Gebäude Platz finden. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Oberwürzbach wird den Anforderungen und dem Raumbedarf nicht mehr gerecht und soll daher ersetzt werden. Das neue Gebäude soll neben der Unterbringung der Fahrzeuge auch Raum für die erforderlichen sozialen Einrichtungen (gemeinsame Umkleiden für Aktive und Jugendfeuerwehr, Schulungsraum und Raum für Jugendfeuerwehr, Trockenraum für Einsatzkleidung und Material, allgemeine Werkstatt, Funkraum/Besprechungsraum, Bereitschaftsraum, Küche/Theke, 2 Büroräume und Lagerkapazitäten (sowie die erforderlichen Nebenräume) bieten. Das Gebäude soll dabei den aktuellsten Anforderungen gemäß DIN 14092, den Unfallverhütungsvorschriften und den Vorschriften gemäß Arbeitsstättenverordnung entsprechen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Herangehensweise an das Projekt und die Aufgabenstellung; Vorstellungen zum Umgang mit der spez. Planungsaufgabe u. zum Ablauf, int./ext. Kommunikation sowie Maßnahmen zur Kosten- und Terminkontrolle; Gewichtung 50 Siehe Anhang_Eignungs-Zuschlagskriterien-Statik.
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Qualität nach Wichtigkeit
Personelle Besetzung: Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter und deren Eindruck in der Präsentation, Personaleinsatzplanung, Gewichtung 20 Siehe Anhang_Eignungs-Zuschlagskriterien-Statik.
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Preis nach Wichtigkeit
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis bekommt die volle Punktzahl (10). Angebote, deren Gesamtpreis mehr als 50 % über dem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. Gewichtung 30 Siehe Anhang_Eignungs-Zuschlagskriterien-Statik.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Rogmann Ingenieure GmbHZuschlagswert 36.264 €1 Veröffentlichung
- 16.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.232 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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