AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19898632f9f-730bc6d24f5f32f7) · Abgerufen am 29.09.2026 03:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c0005fd1-66c4-4db0-924e-3fde93f088b8/

Berufschulzentrum - Neubau am Standort Friedrich-List-Schule, Wiesbaden

Notice-ID: c0005fd1-66c4-4db0-924e-3fde93f088b8 · Procedure-ID: 89b1b21c-23b3-4f51-821f-1cc5d0c3fd04

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Stammdaten

Auftraggeber
WiBau Gesellschaft mbH, Wiesbaden
Veröffentlicht
18.08.2025
Frist (Submission)
18.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wesentliche Leistungen dieser Ausschreibung: ca. 1.100 m² Vegtatioinsschicht abräumen und entsorgen ca. 1.950 m² Pflanzflächen ca. 1.350 m² Rasenflächen ca. 650 m² Dachbegrünung ca. 3.300 m² Belagsflächen mit Einfassungen ca. 150 m Betonblockstufen ca. 115 m Stützmauer aus Beton-Winkelsteine ca. 150 m Stützmauer aus Schalungssteinen ca. 80 m Lärmschutzwand ca. 165 m Stabgitterzaun ca. 80 m Entwässerungsrinne ca. 50 m Fassadenrinne ca. 50cbm Regenwasserspeicher ca. 100 m² Teichanlage ca. 62 Stk. Fahrrad-Anlehnbügel 1 St. Gartenhaus 4 St. Sitzpodeste

Vertragslaufzeit

Periode
10 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).