AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 19:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c0070b75-5a31-4eb8-b73a-595d71bc96bf/

Rodungsarbeiten L 385 Bahnübergangsbeseitigung und Erschließung B-Plan Nr. 57 in Grünheide (Mark), OT Hangelsberg

Notice-ID: c0070b75-5a31-4eb8-b73a-595d71bc96bf · Procedure-ID: e462f932-ae65-44f2-9987-1613e963dc48

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Grünheide (Mark), Grünheide (Mark)
Veröffentlicht
11.11.2025
Frist (Submission)
09.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Bauloses Nr. 5 sind die vorbereitenden Rodungsarbeiten auf den Infrastrukturflächen für die Bahnübergangsbeseitigung an der L 385 und die Erschließung gem. Bebauungsplan Nr. 57 in Grünheide (Mark), Ortsteil Hangelsberg. Darüber hinaus ist der Strauchbestand und sonstige Aufwuchs bis 10 cm Stammdurchmesser zu entfernen Nach Abschluss der Rodung sind die Flächen zur Vergrämung von Vögeln und Amphibien 2-monatlich in Abstimmung mit dem AG mindestens 15 cm tief wahlweise mit einer Scheibenegge oder einem Mulcher zu bearbeiten. Die Vergrämungsmaßnahmen beginnen im Anschluss an die Wurzelrodung in einem 2-wöchentlichen Rhythmus bis zum 31.09.2026.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).