Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV Fahrradleasing und § 2 LBesG NRW
Kreis Coesfeld · Coesfeld · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 LBesG NRW
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV Fahrradleasing und § 2 LBesG NRW.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 15 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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5 Veröffentlichungen
- Frist 24.09.2025 Die Angebotsfrist wird vom 19.09.2025, 12:00 Uhr bis zum 24.09.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür sind eingegangene Bieterfragen. aktuell
- Frist 19.09.2025 I. Ziff. 5.1.10 der Auftragsbekanntmachung wurde im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 1: Niedrigster Preis wie folgt aktualisiert: "1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten und Steuern beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Versicherungskosten, Versicherungssteuern sowie Provisionen, die an die Fachhändler zu zahlen sind, Servicegebühren, Skonti oder sonstige Zahlungen an Fachhändler etc. Hinsichtlich des Störfallmanagements und der Versicherung ist jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-Leasinglaufzeit von 36 Monaten sind in der Angebotskalkulation einheitlich 20 % des tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe dient der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des Fahrrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren. 2. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 3. Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Gesamtsumme (brutto) = Angebotsvergleichspreis". Hierzu werden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Spalte F des Vordrucks 08 muss die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus Spalte B. Der sich ergebende Betrag wird auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters)." II. Die Angebotsfrist wurde vom 15.09.2025, 12:00 Uhr bis zum 19.09.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Sicherstellung eines fairen und wettbewerblichen Verfahrens. Dementsprechend verschiebt sich der Submissionstermin auf den 19.09.2025, 12:01 Uhr.
- Frist 15.09.2025 Der Auftraggeber hat die Angebotsfrist vom 08.09.2025, 12:00 Uhr bis zum 15.09.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Beantwortung einer Vielzahl von Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich der Submissionstermin auf den 15.09.2025, 12:01 Uhr.
- Frist 08.09.2025 Die Frist zur Angebotsabgabe wurde bis zum 08.09.2025, 12.00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Vielzahl eingegangener Bieterfragen und die sich daraus ergebende längere Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen. Damit endet die Frist zur Einreichung von Bieterfragen am 01.09.2025.
- Frist 18.08.2025 Original-Veröffentlichung
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