AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 05:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c00a6241-605b-4332-91d1-4db5e416a8d2/

Charlottenburger Chaussee_Beton- und Stahlbetonarbeiten_Rohbauarbeiten

Notice-ID: c00a6241-605b-4332-91d1-4db5e416a8d2 · Procedure-ID: 91f4747a-96f9-4e62-b3e3-24c85d84c8ca

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
05.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262300 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
771.625 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Sanierung der Raumschießanlage in der Charlottenburger Chaussee in Berlin erfolgt aus funktionaler und technischer Notwendigkeit. Die notwendige Erweiterung des Raumprogramms erfolgt auf der Decke der Schießbahn, im Untergeschoss gegründet. Die Raumschießanlage ist mit den Schießbahnen 18/1, 18/2 und 18/3 ausgestattet. Die Schießbahn 18/3, im Kellergeschoss, erfährt nur geringfügige Sanierungsarbeiten. Vor Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten wird das Gebäude vollständig von Schadstoffen befreit. Dies erfolgt größtenteils als vorgezogene Maßnahme.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024
Ende
20.02.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BSI Ingenieurbau GmbH
Vertragsabschluss
01.03.2024
Zuschlagsentscheidung
19.02.2024

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).