AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 21:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c0182420-86cb-4715-8c39-7204bd1b4e60/

Hauptmaßnahme Wendeanlage Donaustadion

Notice-ID: c0182420-86cb-4715-8c39-7204bd1b4e60 · Procedure-ID: e9416a62-fcf9-4398-860c-ef48cd16bb78

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Stammdaten

Auftraggeber
SWU Verkehr GmbH, Ulm
Veröffentlicht
20.05.2026
Frist (Submission)
19.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234160 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Baumaßnahme umfasst den Umbau und die Neuordnung der Wendeanlage der Straßenbahnlinie 1 am Donaustadion einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen im Bereich Friedrichsaustraße, Basteistraße, Talfinger Straße und Stadionstraße. Ziel ist die städtebauliche und verkehrliche Neuordnung des bestehenden Verkehrsknotens unter besonderer Berücksichtigung des ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs im Sinne der Verkehrswende. Im Bestand befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches bereits die Wendeanlage der Straßenbahnlinie 1, Teile der Gleisführung, die Straßenbahnhaltestelle Donaustadion sowie Abschnitte der genannten Straßen und begleitende Rad- und Fußwege. Teilflächen sind als Grünflächen mit prägendem Baumbestand ausgebildet.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.07.2026
Ende
28.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).