AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19edf0620ec-2a31280993e753da) · Abgerufen am 27.09.2026 17:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c02198a7-cb50-433b-9791-7ef641baeff9/

Lieferung von Heizöl EL schwefelarm

Notice-ID: c02198a7-cb50-433b-9791-7ef641baeff9 · Procedure-ID: 6497e6c2-db6a-424f-b82d-340788d508fd

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, Tübingen
Veröffentlicht
25.06.2026
Frist (Submission)
28.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09100000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
398.096 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Heizöl EL schwefelarm

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stadt und Kreis Tübingen

Erfüllungsort
Tübingen
Geschätzter Wert
169.046 €

Los 2 — Stadt und Kreis Reutlingen

Erfüllungsort
Reutrlingen
Geschätzter Wert
91.085 €

Los 3 — Zollernalbkreis

Erfüllungsort
Balingen
Geschätzter Wert
137.965 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).