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Entwicklung und Implementierung eines Abfallwirtschafts-Systems (AW-System)
AVA Augsburg Kommunalunternehmen · Augsburg · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEntwicklung und Implementierung eines Abfallwirtschafts-Systems (AW-System)🏆 OAS AG · Augsburg
- OAS AG · Augsburg
- OAS AG · Augsburg Großunternehmen
Beschreibung
Die AVA betreibt an ihrem Standort in Augsburg ein Abfallheizkraftwerk, eine Krankenhausmüllverbrennung, eine Schlackenaufbereitung und eine Bioabfallvergärungsanlage. Die AVA benötigt ein neues, zukunftssicheres Abfallwirtschaftssystem, das alle ab-fallrechtlichen Anforderungen und Geschäftsprozesse abdeckt und das schnell und flexibel an sich ändernde AVA-Geschäftsprozesse angepasst werden kann.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 0,5 %
Technische Lösung Gewichtung 50 %
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Preis 0,3 %
Gewichtung 30 %
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Qualität 0,2 %
Vertragsbedingungen Gewichtung 20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) OAS AG · OAS AGZuschlagswert 980.000 €1 Veröffentlichung
- 23.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 170 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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