AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für die Beschaffung von interaktiven Displays
Stammdaten
- Auftraggeber
- IKT-Ost AöR, Neubrandenburg
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
- Frist (Submission)
- 10.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30195000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 4.700.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvertrag Lieferleistungen zur Beschaffung von interaktiven Displays
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Interaktive Displays des Herstellers CLEVERTOUCH und Haltesysteme des Herstellers SMF Solutions GmbH
- Geschätzter Wert
- 1.800.000 €
Los 2 — Interaktive Displays des Herstellers SMART Technologies (Germany) GmbH und Haltesysteme des Herstellers SMF Solutions GmbH
- Geschätzter Wert
- 1.900.000 €
Los 3 — Interaktive Displays des Herstellers i3-Technologies GmbH und Haltesysteme des Herstellers SMF Solutions GmbH
- Geschätzter Wert
- 1.000.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 3 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 21 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.03.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).