AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Rathaus 2. BA
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, Neubrandenburg
- Veröffentlicht
- 21.08.2025
- Frist (Submission)
- 24.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45210000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Rathaus der Stadt Neubrandenburg befindet sich östlich der Innenstadt in der Verlängerung der Turmstraße. Es steht in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum, am Friedrich-Engels-Ring, in direkter fußläufiger und funktionaler Verbindung und nimmt als größtes öffentliches Gebäude der Innenstadt eine besondere städtebauliche Position ein. Das Gebäude wurde 1968 errichtet und hat seit 1990 die Funktion als Rathaus der Stadt Neubrandenburg. Es ist in industrieller Bauweise errichtet. Die Sanierung des 1. Bauabschnittes wurde 2023 fertiggestellt und zur Nutzung freigegeben. Die nun anstehenden Baumaßnahmen beziehen sich auf den 2- geschossigen Flachbau. Dieser erstreckt sich in östliche Richtung mit einer Ausdehnung von ca. 30x35m. Er erweitert das Foyer des Hauptgebäudes mit Wartebereich. Des Weiteren befinden sich im Flachbau der Ratssaal, Beratungsräume sowie die Kantine einschl. der dazugehörenden Küche. Im 1.Obergeschoss ist eine Galerie angeordnet. Diese dient als Ausstellungsfläche für das Stadtmodell. Im Untergeschoss des Flachbaus sind neben einem Ausstellungsraum, Büroräume, Hausmeisterräume, die Abteilung EDV, die Nebenräume der Küche und Technikräume untergebracht.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Ende
- 24.08.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 51 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.