AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c040961b-5586-45fa-9531-c76a96f3d2f1) · Abgerufen am 11.09.2026 06:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c040961b-5586-45fa-9531-c76a96f3d2f1/

Einführung einer Wissensdatenbank

Notice-ID: c040961b-5586-45fa-9531-c76a96f3d2f1 · Procedure-ID: b5d31bac-e009-4fef-9de2-8d37f572cf74

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Delmenhorst, Delmenhorst
Veröffentlicht
21.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
73.281 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bereitstellung einer Online-Kommentierung mit Content-Management für Ergänzung um stadteigene und übergeordnete fachliche Inhalte für einen Zeitraum von 3 Jahre.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Angebotsspanne
73.282 – 73.282 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 21.08.2026 (21 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 31.08.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 05.09.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).