AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f2f9854d-82cb-422e-bc19-ec304bffb27b) · Abgerufen am 19.10.2026 18:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c04cb08e-399e-4ed4-b0eb-64ff55162452/

Einbau Schallabsorber - Bitterfeld - Halle

Notice-ID: c04cb08e-399e-4ed4-b0eb-64ff55162452 · Procedure-ID: 8b7101e1-490f-49b6-9f47-b966b18aac1e

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
05.09.2024
Frist (Submission)
20.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234116 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen der ETCS Ausrüstung zwischen Berlin - Leipzig/Halle, soll die Streckengeschwindigkeit zwischen Bitterfeld und Halle auf 200 km/h angehoben werden. Der verbaute Schallabsorber zwischen km 136,000 bis km 150,900 ist nicht für Geschwindigkeiten von 200 km/h zugelassen. Aus diesem Grund muss der vorhandene Schallabsorber demontiert werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Einbau sowie die Lieferung der Schallabsorber ausgeschrieben. Die Maßnahme für den Einbau der Schallabsorber beinhaltet auf der Strecke 6132 (km 136,0 - 150,9) den Einbau von ca. 30 km neuen Schallabsorbern.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.03.2025
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).