AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=730029) · Abgerufen am 07.08.2026 10:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c04e4d07-84ce-4751-a6b5-baf43e07b62b/

Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für die Bundespolizei

Notice-ID: c04e4d07-84ce-4751-a6b5-baf43e07b62b · Procedure-ID: 0453a312-fc8d-47cd-9ff1-23b31ac9007e

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
14.11.2024
Frist (Submission)
19.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79530000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
193.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistung sind Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für die Bundespolizei in 28 europäischen Sprachen. — Gegenstand der Leistung sind Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für die Bundespolizei in 13 afrikanischen Sprachen. — Gegenstand der Leistung sind Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für die Bundespolizei in 33 asiatischen Sprachen.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
55 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).