AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.06.2026 12:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c0570cc2-b159-4104-abde-3edde86ba1fb/

Erweiterung Alexander-von-Humboldt Mittelschule und Sanierung der städtischen 3-fach-Sporthalle in Marktredwitz – Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 anteilig und 8 anteilig gem. § 53 HOAI 2021

Notice-ID: c0570cc2-b159-4104-abde-3edde86ba1fb · Procedure-ID: afcae64a-ce49-44e8-97c2-6a5ca421f5f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Marktredwitz, Marktredwitz
Veröffentlicht
21.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71315000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
488.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Marktredwitz plant die Erweiterung der Alexander-von-Humboldt Mittelschule und die Sanierung der städtischen Dreifachsporthalle. Das Grundstück liegt nördlich des Stadtzentrums, eingebettet in das Marktredwitzer Schulzentrum. Am Standort sind zahlreiche Bildungseinrichtungen mit zugehörigen Sporteinrichtungen konzentriert. Geforderte Leistungen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 anteilig und 8 anteilig gem. § 53 HOAI 2021; stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 9

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH
Vertragsabschluss
27.03.2026
Zuschlagsentscheidung
12.03.2026
Angebotsspanne
488.000 – 500.000 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).