AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung Alexander-von-Humboldt Mittelschule und Sanierung der städtischen 3-fach-Sporthalle in Marktredwitz – Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 anteilig und 8 anteilig gem. § 53 HOAI 2021
Stammdaten
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Marktredwitz, Marktredwitz
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71315000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 488.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Marktredwitz plant die Erweiterung der Alexander-von-Humboldt Mittelschule und die Sanierung der städtischen Dreifachsporthalle. Das Grundstück liegt nördlich des Stadtzentrums, eingebettet in das Marktredwitzer Schulzentrum. Am Standort sind zahlreiche Bildungseinrichtungen mit zugehörigen Sporteinrichtungen konzentriert. Geforderte Leistungen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 anteilig und 8 anteilig gem. § 53 HOAI 2021; stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 9
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH
- Vertragsabschluss
- 27.03.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 12.03.2026
- Angebotsspanne
- 488.000 – 500.000 €
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH (Oerlenbach)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).