AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 23:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c0666ec9-393f-48cc-842e-c7503ad63231/

Kommunale Bildungsplattform

Notice-ID: c0666ec9-393f-48cc-842e-c7503ad63231 · Procedure-ID: ac931233-2aa5-4369-9695-9c072153ad21

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V., Hannover
Veröffentlicht
06.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72416000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
12.756.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Einführung und Betrieb einer Lernplattform für den Auftraggeber - Erbringung als Generalunternehmer (Unterauftragnehmer möglich) - Umfassendes System mit Seminarverwaltung, Lernmanagement, Videokonferenzing, Abrechnung etc. - Schulung der Administratoren des Auftraggebers - Einbindung von Pilotkommunen als Kunden des Auftraggebers, Die erbrachten Leistungen werden über den Auftraggeber auch den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung gestellt. - Rahmenvertrag über 4 Jahre (Teil-(Rahmen)-Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software) - Cloudvertrag über 4 Jahre nebst Verlängerungsoption je 12 Monate.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.01.2026
Ende
30.01.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
time4you GmbH
Vertragsabschluss
19.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).