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digiLIFT - Lieferung von IT-Systemen, interaktiven Displays und Zubehör
digiFORT gGmbH · Kassel · Hessen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ausschreibung: Lieferung von IT-Systemen, interaktiven Displays und Zubehör
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Punktevergabe "Preis" mit bis zu maximal 1.000 Punkten. Für die Ermittlung des Preises werden alle Positionen des Preisblatts der geschätzten Abnahmemenge addiert und der "Gesamtpreis brutto" ermittelt. Dies ist ein fiktiver Preis für den Abruf von Leistungen, der lediglich der Ermittlung des Wertungspreises dient. Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die höchste Punktzahl von 1.000 Punkten. 0 Punkte gibt es für Angebote, die doppelt oder höher sind als die Gesamtkosten des Angebotes mit dem niedrigsten Preis. Zwischen 1.000 und 0 Punkten erfolgt eine lineare Vergabe der Wertungspunkte.
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Technik-Kriterien nach WichtigkeitQualität
Punktevergabe "Technik-Kriterien" mit bis zu maximal 1.000 Punkten. Im technischen Leistungsverzeichnis (Anlage 1 zum Vertrag) finden die Bieter neben Ausschlusskriterien (A) auch die sog. Bewertungskriterien (B). Zu jedem Bewertungskriterium ist je nach technischen Gegebenheiten eine entsprechende Punktevergabe vorgesehen. Der Auftragnehmer hat an allen Stellen entsprechende Angaben im Leistungsverzeichnis (unter Spalte F "Angaben des Bieters") zu machen, die sich auch über das Datenblatt oder ein separate Herstellererklärung verifizieren lassen. Es können maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Zu der Punktevergabe siehe hierzu im Leistungsverzeichnis die Übersicht "Technische Punktevergabe nach Leistungsverzeichnis".
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Bemusterung nach WichtigkeitQualität
Punktevergabe "Bemusterung" mit ebenfalls bis zu maximal 1.000 Punkten. Die Bewertung der Bemusterung erfolgt anhand folgender Kriterien und Gewichtung: - Kompatibilität mit der vorhandenen Software Smart Notebook 20% - Funktion des Palm Rejects 20% - Bedienung / Menüführung 10% - Bildqualität 10% - Nutzerkomfort unter Android 5% - Nutzerkomfort unter Windows 5% - Nutzerkomfort in Standard-Anwendungen (Microsoft Office, insb. PowerPoint, Adobe Reader, ...) 10% - Bewertung der Stifte (Schreibauswahl, Farbauswahl, ...) 10% - Parallele Nutzung mehrerer Anwender im selben Dokument 5% - Dauer bis zur Einsatzbereitschaft des Displays 5%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 GWB Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabeergebnis veröffentlicht
Zuschlagswert 9.794.224 €1 Veröffentlichung
- 19.12.2023 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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