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EU-Oberschwelle

digiLIFT - Lieferung von IT-Systemen, interaktiven Displays und Zubehör

digiFORT gGmbH · Kassel · Hessen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

Zuschlagswert 9.794.224 €
Eingegangene Angebote 1

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Ausschreibung: Lieferung von IT-Systemen, interaktiven Displays und Zubehör

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · digiLIFT - Lieferung von IT-Systemen, interaktiven Displays und Zubehör
  • Preis nach Wichtigkeit

    Punktevergabe "Preis" mit bis zu maximal 1.000 Punkten. Für die Ermittlung des Preises werden alle Positionen des Preisblatts der geschätzten Abnahmemenge addiert und der "Gesamtpreis brutto" ermittelt. Dies ist ein fiktiver Preis für den Abruf von Leistungen, der lediglich der Ermittlung des Wertungspreises dient. Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die höchste Punktzahl von 1.000 Punkten. 0 Punkte gibt es für Angebote, die doppelt oder höher sind als die Gesamtkosten des Angebotes mit dem niedrigsten Preis. Zwischen 1.000 und 0 Punkten erfolgt eine lineare Vergabe der Wertungspunkte.

  • Technik-Kriterien nach Wichtigkeit
    Qualität

    Punktevergabe "Technik-Kriterien" mit bis zu maximal 1.000 Punkten. Im technischen Leistungsverzeichnis (Anlage 1 zum Vertrag) finden die Bieter neben Ausschlusskriterien (A) auch die sog. Bewertungskriterien (B). Zu jedem Bewertungskriterium ist je nach technischen Gegebenheiten eine entsprechende Punktevergabe vorgesehen. Der Auftragnehmer hat an allen Stellen entsprechende Angaben im Leistungsverzeichnis (unter Spalte F "Angaben des Bieters") zu machen, die sich auch über das Datenblatt oder ein separate Herstellererklärung verifizieren lassen. Es können maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Zu der Punktevergabe siehe hierzu im Leistungsverzeichnis die Übersicht "Technische Punktevergabe nach Leistungsverzeichnis".

  • Bemusterung nach Wichtigkeit
    Qualität

    Punktevergabe "Bemusterung" mit ebenfalls bis zu maximal 1.000 Punkten. Die Bewertung der Bemusterung erfolgt anhand folgender Kriterien und Gewichtung: - Kompatibilität mit der vorhandenen Software Smart Notebook 20% - Funktion des Palm Rejects 20% - Bedienung / Menüführung 10% - Bildqualität 10% - Nutzerkomfort unter Android 5% - Nutzerkomfort unter Windows 5% - Nutzerkomfort in Standard-Anwendungen (Microsoft Office, insb. PowerPoint, Adobe Reader, ...) 10% - Bewertung der Stifte (Schreibauswahl, Farbauswahl, ...) 10% - Parallele Nutzung mehrerer Anwender im selben Dokument 5% - Dauer bis zur Einsatzbereitschaft des Displays 5%

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 GWB Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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    Vergabeergebnis veröffentlicht

    Zuschlagswert 9.794.224 €

    1 Veröffentlichung

    • 19.12.2023 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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9.794.224 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber digiFORT gGmbH
Standort Kassel, Hessen
Veröffentlicht 18.12.2023
CPV-Codes (3) 30200000 · Büromaschinen und Computer
30210000 · Büromaschinen und Computer
48000000 · Software
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 3,5 in der Branche)
Erfüllungsort Kassel
Laufzeit 11.09.2023 – 31.10.2023
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.

Ø Bieter in der Branche 3.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 50.958 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.907 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

Zuletzt geprüft am 26.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: