AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 12:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c089cf72-a871-4a2e-b7da-5b0b7d1d66f1/

Rahmenvereinbarung für ein Theaterprojekt zur generalistischen Pflegeausbildung

Notice-ID: c089cf72-a871-4a2e-b7da-5b0b7d1d66f1 · Procedure-ID: 9df9e233-3730-4f33-a9c0-43e18a73451c

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, München
Veröffentlicht
01.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.008.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung „Theaterprojekt Generalistische Pflegeausbildung (Neue Pflege)“ mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren zu vergeben. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Theaterprojekten an bayerischen Schulen zur Gewinnung von Schülern für die Ausbildung als Pflegefachkräften aufgrund eines ausgearbeiteten theaterpädagogischen Konzepts und eines Akquise- und Öffentlichkeitsarbeitskonzepts. Details zum Theaterprojekt sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.06.2026
Ende
01.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).