AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 17:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c08d533f-19f8-4643-bfa1-b5f5ec77f475/

Wartungsvertrag Hebeanlagen

Notice-ID: c08d533f-19f8-4643-bfa1-b5f5ec77f475 · Procedure-ID: 2100ae22-2c15-4589-b929-f30c1f402be6

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Stammdaten

Auftraggeber
degewo AG, Berlin
Veröffentlicht
02.04.2026
Frist (Submission)
13.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50510000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um Wartungsleistungen im Gewerk Pumpen und Hebeanlagen. Der Umfang reicht dabei von Wartungen und Prüfungen bis zu gesondert beauftragten Instandhaltungsleistungen aus. Diese Leistungen erfolgen im bewohnten und unbewohnten Zustand der Gebäude. Der Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung reicht von kurzfristig (z.B. nach Havarie) und bis zu zwei Wochen (z.B. Instandhaltung einer neuen Anlage). Der Einzelauftragswert ist auf max. 10 T€ netto begrenzt und kann bei einem gesonderten Instandhaltungsauftrag nach Angebot erhöht werden. Pro Los soll ein Unternehmen beauftragt werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
79 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).