AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c090ad36-c056-4477-894e-ec6b403c5f73) · Abgerufen am 14.08.2026 02:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c090ad36-c056-4477-894e-ec6b403c5f73/

Ausschreibung der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen der Gemeinde Kall

Notice-ID: c090ad36-c056-4477-894e-ec6b403c5f73 · Procedure-ID: c090ad36-c056-4477-894e-ec6b403c5f73

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Kall, Kall
Veröffentlicht
06.08.2026
Frist (Submission)
07.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Kall schreibt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV die Vergabe von kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen aus. Gegenstand der Beschaffung ist der umfassende Versicherungsschutz, welcher für die Gebäudeversicherung die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementargefahren sowie für die Inventarversicherung die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl/Vandalismus umfasst, sowie sonstige in den Versicherungsbedingungen beschriebene Gefahren.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).