Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Art der Aufgabenstellung sowie Umfang und Komplexität vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche Beanstandungen, durchgeführt wurden anzugeben. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung(en) beziehen, die den Auftrag ausführen soll(en). Andernfalls muss der Bieter nachvollziehbar darlegen, wie er geeignetes
Personal, das über die erforderlichen Erfahrungen verfügt, aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Fehlen solche Ausführungen
oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden
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Der Bieter hat zudem einen Ansprechpartner, die Art der ausgeführten Leistung, die Auftragssumme sowie den Ausführungszeitraum anzugeben.