AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalplanerleistungen für komplexe Sanierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 15.04.2025
- Notice-Typ
- cont-modif
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Beim Objekt Wielandstraße 39 / Niebuhrstraße 7 handelt es sich um ein in Betonfertigteilbauweise errichtetes Gebäude, welches aus zwei L- förmig angeordneten Gebäudeteilen mit jeweils separatem Eingang besteht. Die Gebäudeteile sind im Inneren miteinander verbunden. Der Gebäudeteil Wielandstraße verfügt über 7 Vollgeschosse (Höhe ca. 22 m), der Gebäudeteil Niebuhrstraße hat 6 Vollgeschosse (Höhe ca. 18,5 m). Die Gebäudeteile schließen jeweils an eine Brandwand der Nachbarbebauung an. Das Gebäude ist gekennzeichnet von regelmäßiger baulicher Instandhaltung, aber ohne durchgreifende Modernisierung bzw. Instandsetzung. Die Wohnungen sind vollständig vermietet, d.h. die Baumaßnahmen werden im bewohnten Zustand durchgeführt. Ausgehend von dem baulichen Zustand der Gebäude ist eine komplexe Modernisierung / Instandsetzung inkl. Strangsanierung mit folgenden Baumaßnahmen vorgesehen: • Schadstoffbeseitigung, • Erneuerung der Dacheindeckung einschließlich Wärmedämmung • Fassadensanierung einschl. Balkone, • Erneuerung der Fenster und Balkontüren, • Instandsetzung der Treppenhäuser (Maler-, Belagsarbeiten, Wohnungseingangstüren), • Instandsetzung der Kellerbereiche einschließlich Deckendämmung • Erneuerung der Hauseingangstüren, • Strangsanierung Lüftung, Sanitär, Elektro (FI-Schalter + Revision in den WE ́s) • Optimierung der Heizungsanlage, • Herrichten der Außenanlagen (Abgänge zu den Kellern)
Vergabe-Status
- Vertragsänderung
- Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
- Vertragsabschluss
- 22.02.2022
- Zuschlagsentscheidung
- 17.02.2022
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.