AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 07:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c0bb3669-e595-4519-8cdb-ab18ef0a2267/

Reinigung der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle inklusive Havariedienst (Freigefälle) im Verbandsgebiet des Zweckverbandes "Fließtal

Notice-ID: c0bb3669-e595-4519-8cdb-ab18ef0a2267 · Procedure-ID: 21e6ffcc-2d86-424f-b61e-60fdd910e054

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband "Fließtal, Birkenwerder
Veröffentlicht
10.04.2025
Frist (Submission)
26.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
2.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband "Fließtal" betreibt als Abwasserbeseitigungspflichtiger der Gemeinden Mühlenbecker Land (ohne Ortsteil Zühlsdorf) und Birkenwerder im Landkreis Oberhavel, Brandenburg, abwassertechnische Anlagen zur Durchführung dieser Aufgabe. Inhalt und Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag für die Unterhaltsreinigung der Freigefälleleitungen für Regen- und Schmutzwasser inklusive Havariedienst zu schließen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg - beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).