AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Grundlagen für ein Artenhilfsprogramm des Großen Mausohrs (Myotis myotis) in Sachsen-Anhalt - Telemetrieuntersuchungen im Süden LSA in den Jahren 2027 und 2028 im Rahmen Fledermausmonitoring
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Umweltschutz, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 01.09.2025
- Notice-Typ
- Änderung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 92533000 — Freizeit und Kultur
- Branche
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- UVgO (Unterschwelle)
Beschreibung
Das Große Mausohr (Myotis myotis) unterliegt in den letzten Jahren stärkeren Bestands-schwankungen in Sachsen-Anhalt und auch die Quartiersituation, insbesondere der Wochenstubenkolonien im Süden Sachsen-Anhalts, weist einige Wissensdefizite auf. Da diese Art eine Verantwortungsart für Sachsen-Anhalt ist, plant das Landesamt für Umwelt¬schutz Sachsen-Anhalt (LAU) für die kommenden Jahre, ein Artenhilfsprogramm für das stark bedrohte Große Mausohr zu erarbeiten. Im Vorfeld sollen Grundlagen zum Artenhilfsprogramm erstellt werden, die dann in die Erarbeitung des Arthilfsprogramms einfließen sollen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ermittlung der Wochenstubensituation in einem eingegrenzten Bereich im Süden Sachsen-Anhalts für ein Artenhilfsprogramm des Großen Mausohrs. Einerseits bestehen Wechselbeziehungen zwischen den bekannten Wochenstubenquartieren, andererseits werden weitere noch unbekannte Quartiere in diesem Bereich vermutet. Aus diesen Gründen sollen Telemetrische Untersuchungen an dieser Art in den Jahren 2027 und 2028 in dem Bereich bei Freyburg (Unstrut), Wennungen, Großjena und Bad Bibra sowie im näheren Umfeld erfolgen. Die abschließende Gebietskulisse wird im Vorfeld der Untersuchungen mit dem AG noch abgestimmt, da es auch noch Veränderungen in der Quartierkulisse in den nächsten 2 Jahren geben kann. Die grobe zuvor benannte Gebiets-kulisse, im Süden Sachsen-Anhalts, bleibt aber bestehen. Darüber hinaus dienen die Untersuchungen auch der Bestimmung des Erhaltungszustandes der Art in Sachsen-Anhalt im Rahmen der FFH-Berichtspflichten nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie. Im Jahr 2027 sollen erste Untersuchungen im Umfeld der beiden Wochenstuben in Wennungen und Großjena erfolgen (siehe Karte in Anlage 2a). Aus Artenschutzgründen können die Abfänge nicht in den beiden Quartieren selbst erfolgen. Zudem soll die Chance erhöht werden, dass im Umfeld auch Gr. Mausohren mit Bezug zu anderen noch unbekannten Quartieren agieren. Aus diesen Gründen sollen 5 Netzfänge zwischen April und Mai 2027 und im Juli 2027 an geeigneten Fangstandorten (z.B. Orte mit potentiell guten Strukturen für Flugkorridore und Jagdgebiete) erfolgen. In der Geburtsphase der Jungtiere, jahreszeitlich abhängig meist von Ende Mai bis Ende Juni, soll aus Artenschutzgründen kein Fang von Fledermäusen erfolgen. Die genaue Gebietskulisse, in der die Netzfänge erfolgen sollen, wird final mit dem AG vor Beginn der Untersuchung noch abgestimmt. Die Netzfänge dienen zum Fang geeigneter weiblicher adulter Großer Mausohren. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die „Beifänge“ anderer Arten sollen selbstverständlich mit aufgezeichnet und protokolliert werden. Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, bislang nicht bekannte Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen (im Juli mit Jungtieren) oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden (visuelle Zählung, fotografische Zählung, Wärmebildkamera u.a.) durchzuführen. Die Zugänglichkeit ist mit den Besitzern, Eigentümern und/oder Nutzern abzustimmen. Hierzu erfolgt auch eine Unterstützung des AG, wofür eine enge Abstimmung während der Erfassungen zwischen dem AG und dem AN erfolgen sollte. Bei Zählungen der Tiere in den Quartieren sollte mit großer Vorsicht agiert werden, möglichst mit geringer Störung der Kolonie. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Von allen Quartieren ist eine Protokollierung und fotografische Dokumentation des baulichen Zustandes, der Habitatbedingungen incl. der Hängplätze, eventueller Gefährdungen und der Besitzverhältnisse durchzuführen. Für die umfangreichere Untersuchung der Wochenstubensituation im Jahr 2028 wird der Untersuchungsradius erweitert. Hierbei erfolgt der Fokus auf einen größeren Bereich um Wennungen, Großjena, Freyburg, Bad Bibra und Bad Kösen (siehe Karte in Anlage 2b). Die Netzfänge zum Erlangen der Sendertiere sollen wieder nicht in den Quartieren erfolgen, sondern an geeigneten Standorten wie im Jahr 2027 (z.B. Orte mit potentiell guten Strukturen für Flugkorridore und Jagdgebiete). Aus diesen Gründen sollen insgesamt 12 Netzfänge zwischen April und Mai 2028 und im Juli 2028 an geeigneten Fangstandorten erfolgen. In der Geburtsphase der Jungtiere, jahreszeitlich abhängig meist von Ende Mai bis Ende Juni, soll aus Artenschutzgründen kein Fang von Fledermäusen erfolgen. Die genaue Gebietskulisse, in der die Netzfänge erfolgen sollen, wird final mit dem AG vor Beginn der Untersuchung noch abgestimmt. Die Netzfänge dienen zum Fang geeigneter weiblicher adulter Großer Mausohren. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer technischen qualifizierten Person angenommen (Für die technische qualifizierte Person wird ein biologisches Grundverständnis und eine gewisse Erfahrung vorausgesetzt). Für die Telemetrie von weiblichen adulten Tieren, möglichst mit Reproduktionsmerkmalen, werden in dieser zweiten Untersuchungsphase 2028 andere Sender vorgegeben. Der AG empfiehlt für die Untersuchung Sender der Firma Lotek, die inzwischen einige kleinere Sender bis maximal 4,1 g anbietet, die in mehreren Ausführungsformen (GPS allein mit notwendigen Wiederfang zum Auslesen der Daten, GPS kombiniert mit VHF zur besseren Auffindbarkeit der Sendertiere sowie GPS mit automatisierter Übertragung der Daten) erhältlich sind. Des Weiteren gibt es auch andere Anbieter von GPS-Sendern bzw. Firmen mit der Möglichkeit des beauftragten Baus geeigneter Sender. Der AN entscheidet über die zu verwendenden GPS-Sender und begründet dies im Angebot. Hierzu sind gefangene Weibchen des Großen Mausohrs mit geeigneten GPS-Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 12 Sender/telemetrierte Tiere für alle Netzfänge gesamt). An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen (im Juli mit Jungtieren) oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden (visuelle Zählung, fotografische Zählung, Wärmebildkamera u.a.) durchzuführen. Die Wochenstubenkolonien werden sich in Gebäuden befinden, möglichweise sind dies bereits bekannte Quartiere (z.B. Kirche in Großjena). Die Zugänglichkeit ist mit den Besitzern, Eigentümern und/oder Nutzern abzustimmen. Hierzu erfolgt auch eine Unterstützung des AG, wofür eine enge Abstimmung während der Erfassungen zwischen dem AG und dem AN erfolgen sollte. Bei Zählungen der Tiere in den Quartieren sollte mit großer Vorsicht agiert werden, möglichst mit geringer Störung der Kolonie. Da in dem zweiten Untersuchungsjahr 2028 GPS-Sender verwendet werden sollen, unterscheidet sich die Telemetrie etwas gegenüber den Erfassungen 2027. Sollten insbesondere Dauer-aufzeichnungen von Flugbewegungen oder Aktivitäten erfolgen, sind diese auch dem AG zu übermitteln. Dies hängt aber von der Art des verwendeten GPS-Senders ab, zudem die technische Entwicklung derzeit auch voranschreitet. Die Telemetrie wird zwar mit dem Ziel der Lokalisation von Wochenstubenkolonien durchgeführt, jedoch sind alle aufgenommenen Lokalisationsdaten von Sendertieren dem AG zu übermitteln.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Änderung