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Hardware und Subscription von Check Point Firewall-Technik inkl. Herstellersupport
Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Landesrechenzentrum Steuern (LRZS) · Dresden · Sachsen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
SHD System-Haus-Dresden GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Im SID-LRZS wird die zentrale Firewall für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) betrieben. Die sächsischen Finanzämter und ihre Außenstellen sind jeweils mit eigenen, dezentralen Firewalls ausgestattet, die im SID-LRZS gemanagt werden. Ziel der Ausschreibung ist der Kauf und die Musterkonfiguration von Hardware sowie der Abschluss von Software-Subscriptions inkl. Support des Herstellers Check Point für die dezentralen Firewalls im Geschäftsbereich des SMF. Da die zentrale Firewall mit Check Point-Technik ausgestattet ist und das Gesamtsystem durch ein zentrales Management gesteuert wird, müssen sich die Neusysteme für die dezentralen Firewalls in die bestehende Umgebung eingliedern und über das zentrale Management zu steuern sein.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Korrektur der Bekanntmachung und Änderung Vergabeunterlagen (Hauptdokument Vergabeunterlagen, Preisblatt, Vertragsentwurf; Verlängerung Angebots- und Angebotsbindefrist sowie Anpassung Leistungszeitraum) im Zuge der Anpassung der Leistungsbeschreibung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Reine Preiswertung gemäß Kapitel F 4.2.2 UfAB 2018.04 wie folgt: Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird neben der Erfüllung der Mindestanforderungen/Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis brutto.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 27.11.2025 Korrektur der Bekanntmachung und Änderung Vergabeunterlagen (Hauptdokument Vergabeunterlagen, Preisblatt, Vertragsentwurf; Verlängerung Angebots- und Angebotsbindefrist sowie Anpassung Leistungszeitraum) im Zuge der Anpassung der Leistungsbeschreibung
- Frist 13.11.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 12 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SHD System-Haus-Dresden GmbH1 Veröffentlichung
- 09.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Basierend auf 141 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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