Offenes Verfahren Bauauftrag EU-Oberschwelle

Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda, Neubau Bolzplatz

Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt/Vergabestelle · Bischofswerda · Sachsen

Beschreibung

Los 83 Neubau Bolzplatz

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 147.354 €
Median 699.767 €
Oberes Quartil 1.442.654 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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    • Frist 25.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

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Stammdaten
Angebotsfrist 25.06.2026 (noch 66 Tage)
+37 Tage länger als typisch (34 d Median) (?)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Auftraggeber Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt/Vergabestelle
Standort Bischofswerda, Sachsen
Veröffentlicht 15.04.2026
CPV-Code 45236100
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda
Laufzeit 05.10.2026 – 21.05.2027
Bindefrist (?) 79 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 7.4

Historischer Durchschnitt aus 256.839 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -25%
KMU-Bieteranteil 7%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt/Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)